Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein im Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz. Es schreibt Maßnahmen vor, Fahrradfahrer*innen, öffentliche Verkehrsmittel und Fußgänger*innen in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln. Das Mobilitätsgesetz gibt diesem Umweltverbund an Verkehrsteilnehmenden Vorrang. Darüber hinaus sollen Menschen mit und ohne Behinderung sicher und selbstbestimmt mobil unterwegs sein.
Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems.
Das Gesetz zielt unter anderem auf den Aufbau des Radwegenetzes. Damit ist das Mobilitätsgesetz auch Grundlage für die Aufgaben und Leistungen von infraVelo.