Mit der Maßnahme setzen wir die Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetz um, das für Hauptverkehrsstraßen breite und sichere Radfahrstreifen vorsieht. Für Radfahrer*innen ist mehr Raum und Sicherheit entstanden, wo bisher kein geschützter Verkehrsraum bestand. Verschiedene Protektionselemente erhöhen in Bereichen, die konfliktträchtig sind, die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Das heißt konkret, dass die Protektionselemente verhindern, dass Kfz-Fahrzeuge widerrechtlich auf der Radverkehrsanlage oder auf den Aufstellflächen des Fußverkehrs parken oder halten. Zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Radfahrstreifen wurde ein Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,75 Meter eingerichtet, um „Dooring“-Unfälle zu verhindern. In Kreuzungsbereichen verbessert der rotmarkierte Radweg die Erkennbarkeit und erhöht damit die Sicherheit der Radfahrer*innen.