Vergabe Planleistung

Der Trassenkorridor für die Radschnellverbindung "Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee" führt durch die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau. Die Trasse beginnt am Jakob-Kaiser-Platz, im Norden von Charlottenburg. Von hier verläuft sie nördlich des Spreeufers in Richtung Zitadelle Spandau und verknüpft dabei zahlreiche Wohnquartiere sowie die Siemensstadt mit der Spandauer Altstadt. Nach Querung der Havel über die Juliusturmbrücke geht es weiter über den Falkenseer Damm bis zum Falkenhagener Feld an der Stadtgrenze. Ab hier schließt sich der "Radweg der Sympathie" an, der bis nach Falkensee führt.
Die Machbarkeitsuntersuchung ist abgeschlossen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Radschnellverbindung "Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee" machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Die einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen und eine derzeitige Vorzugsvariante empfohlen. Im westlichen Abschnitt gibt es derzeit noch zwei Vorzugsvarianten. Mehr dazu erfahren Sie im Ergebnisbericht (siehe unten).
Die Projektkarte zeigt die am besten bewertete Routenvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde (Stand 08/2020) und stellt einen Arbeitsstand dar. Der Routenverlauf, die sogenannte Vorzugstrasse, wird im Zuge der laufenden Vorplanung ermittelt. Diese kann sich durch neue Erkenntnisse in der nachfolgenden Planung noch verändern. Die finale Vorzugsvariante steht mit dem Planfeststellungsbeschluss fest.
Kurz & Knapp
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Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
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Vorhabenträger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Bauherr: GB infraVelo GmbH
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Projektsteuerer: GB infraVelo GmbH
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Planungsbüro: ETC Gauff Mobility GmbH
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Projektart Radschnellverbindung
Projekttyp: Noch nicht festgelegt, da in Planung
Länge: 11.900 m
Planungsschritte
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4. Quartal 2018
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2. Quartal 2020
Machbarkeitsuntersuchung
Fachliche Untersuchungen einzelner Trassenführungen auf konkrete Machbarkeit
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3. Quartal 2026
Planfeststellung
voraussichtlicher Abschluss des Planfeststellungsverfahrens*
*Wir gehen von einer zweijährigen Dauer des Planfeststellungsverfahrens aus. Diese kann jedoch variieren, denn der Abschluss erfolgt erst, wenn alle Belange bewertet und abgewogen sind. Dies liegt in der Zuständigkeit der unabhängigen Prüfbehörde - der Planfeststellungsbehörde.
Vorher-Ansicht