
Fahrradstraßen spielen eine zentrale Rolle bei der Verkehrsführung innerhalb des Nebenstraßennetzes. Sie erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr, machen das Radfahren attraktiver und sorgen für einen verbesserten Radverkehrsfluss.
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Fahrradstraßen sind ein Baustein der Mobilitätswende. Hier haben Radfahrer*innen Vorrang und besondere Rechte: Die Fahrbahn steht ihnen in ihrer gesamten Breite zur Verfügung. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer*innen von 30 km/h. Autos und Motorräder mit berechtigtem Anliegen sind hier mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ nur zu Gast. Dort, wo es zugelassen ist, wird ein markierter oder baulich ausgebildeter Sicherheitstrennstreifen eingerichtet. Von Fahrradstraßen profitieren neben den Radfahrenden auch die Anwohner*innen: Die Luft wird sauberer, die Lärmbelastung sinkt und die Lebensqualität nimmt zu.
Die Berliner Bezirke können neue Fahrradstraßen eigenständig planen und umsetzen. Bei ausgewählten Projekten unterstützt infraVelo sie bei der Planung, dem Bau und bei der Kommunikation.
Die Berliner Fahrradstraßen im Überblick
Die Karten zeigen die Fahrradstraßen im Innenstadtring sowie außerhalb des Rings mit Stand August 2025.
„Fahrradstraßen und Nebenstraßen sollen so gestaltet werden, dass motorisierter Individualverkehr, außer Ziel- und Quellverkehr, im jeweiligen Straßenabschnitt unterbleibt.“
Woran erkenne ich eine Fahrradstraße?
Beschilderung
Verkehrszeichen 244: Den Beginn und das Ende einer Fahrradstraße markieren Verkehrszeichen mit Fahrrad-Piktogrammen und der Aufschrift "Fahrradstraße".
Fahrbahn- und Streckenmarkierungen
Fahrbahnmarkierung: Das Fahrradstraßen-Verkehrszeichen wird auch als gut sichtbares Piktogramm auf der Fahrbahn aufgetragen. (Bild 1)
Fahrradpiktogramm: Zwischen den Knotenpunkten und Einmündungen einer Fahrradstraße soll in regelmäßigen Abständen je Fahrtrichtung ein mittig aufgebrachtes Fahrradpiktogramm inklusive zwei darüber liegender Richtungspfeile verdeutlichen, dass die Radfahrenden hier nebeneinander fahren dürfen. (Bild 2)
Schmalstrich: Parkstandmarkierungen sind mit einem durchgezogenen weißen oder grünen Schmalstrich und die Markierung zur Fahrradstraße mit einem gestrichelten weißen Schmalstrich gekennzeichnet. (Bild 1 und 2)
Fahrgassenbreite
4 Meter: Fahrradstraßen sollten wenn möglich mindestens 4 Meter breit sein. Bei Radschnellverbindungen sollte die Mindestbreite 4,5 Meter betragen.
0,75 Meter: Im Falle von Parkmöglichkeiten für PKWs gibt es am Fahrbahnrand 0,75 Meter breite Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn.
Alle Berliner Fahrradstraßen-Projekte:
- (öffnet in neuem Fenster) Zu den Fahrradstraßen auf unserer Projektkarte
Fragen und Antworten
Unterstützung für Bezirke beim Bau von Fahrradstraßen
Die Berliner Bezirke sind für die Einrichtung von Fahrradstraßen zuständig. Damit dies rechtssicher, effizient und einheitlich gelingt, stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Leitfaden bereit. Dieser regelt u. a. die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Kreuzungen – besonders auf Routen des Vorrangnetzes und der Radschnellverbindungen.
- (öffnet in neuem Fenster) Leitfaden: Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin (PDF, 1.80 MB)