Vergabe Planleistung

Der Trassenkorridor für die "Y-Trasse" verläuft im Südosten Berlins zunächst parallel zur Autobahn BAB 113 und dem südlichen Teltowkanal. Am Britzer Hafen teilt sich die Trasse in zwei Streckenarme auf. Die westliche Abzweigung führt quer durch Neukölln entlang des Tempelhofer Feldes über die Hasenheide bis zum Zielpunkt Südstern in Kreuzberg. Die zweite Abzweigung der Radschnellverbindung verläuft östlich davon entlang der Autobahn BAB 100 auf dem Mauerweg bis zum Görlitzer Park in Kreuzberg.
Die Machbarkeitsuntersuchung ist abgeschlossen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die "Y-Trasse" machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Die einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen und eine derzeitige Vorzugstrasse empfohlen. Mehr dazu erfahren Sie im Ergebnisbericht (siehe unten).
Die Projektkarte zeigt die am besten bewertete Routenvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde (Stand 08/2019) und stellt einen Arbeitsstand dar. Der Routenverlauf, die sogenannte Vorzugstrasse, wird im Zuge der laufenden Vorplanung ermittelt. Diese kann sich durch neue Erkenntnisse in der nachfolgenden Planung noch verändern. Die finale Vorzugsvariante steht mit dem Planfeststellungsbeschluss fest.
Kurz & Knapp
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Bezirk: Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Treptow-Köpenick
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Vorhabenträger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Bauherr: GB infraVelo GmbH
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Projektsteuerer: GB infraVelo GmbH
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Planungsbüro: SHP Ingenieur GbR
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Projektart Radschnellverbindung
Projekttyp: Noch nicht festgelegt, da in Planung
Länge: 20.200 m
Planungsschritte
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3. Quartal 2018
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4. Quartal 2019
Machbarkeitsuntersuchung
Fachliche Untersuchungen einzelner Trassenführungen auf konkrete Machbarkeit
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2. Quartal 2027
Planfeststellung
voraussichtlicher Abschluss des Planfeststellungsverfahrens*
*Wir gehen von einer zweijährigen Dauer des Planfeststellungsverfahrens aus. Diese kann jedoch variieren, denn der Abschluss erfolgt erst, wenn alle Belange bewertet und abgewogen sind. Dies liegt in der Zuständigkeit der unabhängigen Prüfbehörde - der Planfeststellungsbehörde.
Vorher-Ansicht
Der Kartenausschnitt zeigt den Verlauf der Vorzugsvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde (Stand 08/2019) und stellt einen Arbeitsstand dar. Im Projektverlauf kann sich die Routenführung durch neue Erkenntnisse in der Planung ändern.