Kartenausschnitt Berlin mit Trassenkorridor RSV Panke-Trail
infraVelo-Projekt
Rad­schnell­ver­bin­dung

Panke-Trail

Von Pankow nach Berlin Mitte

in Planung
Mitte
Pankow

Der Trassenkorridor für den "Panke-Trail" verläuft ab dem S-Bahnhof Karow im Bezirk Pankow zunächst parallel zur S-Bahn-Trasse in Richtung Zentrum. Im Bereich des S- und U-Bahnhofs Pankow teilt sich die Trasse in zwei Arme: eine Abzweigung führt in Richtung Südwesten über Gesundbrunnen bis zum Nordbahnhof, die zweite in Richtung Süden über Prenzlauer Berg bis zur Torstraße in Berlin Mitte.

 

Die Machbarkeitsuntersuchung ist abgeschlossen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der "Panke-Trail" machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Die einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen und eine derzeitige Vorzugsvariante empfohlen. Mehr dazu erfahren Sie im Ergebnisbericht (siehe unten).

 

Die Projektkarte zeigt die am besten bewertete Routenvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde (Stand 05/2020) und stellt einen Arbeitsstand dar. Der Routenverlauf, die sogenannte Vorzugstrasse, wird im Zuge der laufenden Vorplanung ermittelt. Diese kann sich durch neue Erkenntnisse in der nachfolgenden Planung noch verändern. Die finale Vorzugsvariante steht mit dem Planfeststellungsbeschluss fest.

Daten & Fakten

  • Bezirk: Mitte, Pankow

  • Vorhabenträger: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

  • Bauherr: GB infraVelo GmbH

  • Projektsteuerer: GB infraVelo GmbH

  • Planungsbüro: Arbeitsgemeinschaft Vössing - Lindschulte

  • Projektart Radschnellverbindung
    Projekttyp: Noch nicht festgelegt, da in Planung
    Länge: 18.400 m

Planungsschritte

  • 4. Quartal 2018

    Vergabe Planleistung

  • 4. Quartal 2020

    Machbarkeitsuntersuchung

    Fachliche Untersuchungen einzelner Trassenführungen auf konkrete Machbarkeit

  • 1. Quartal 2025

    Bauplanungsunterlage (BPU)

  • 2. Quartal 2026

    Planfeststellung

    voraussichtlicher Abschluss des Planfeststellungsverfahrens*

  • 1. Quartal 2027

    Vergabe Bauleistungen

    abhängig vom Ende des Planfeststellungsverfahrens

  • 1. Quartal 2029

    Inbetriebnahme

    abhängig vom Ende des Planfeststellungsverfahrens

*Wir gehen von einer zweijährigen Dauer des Planfeststellungsverfahrens aus. Diese kann jedoch variieren, denn der Abschluss erfolgt erst, wenn alle Belange bewertet und abgewogen sind. Dies liegt in der Zuständigkeit der unabhängigen Prüfbehörde - der Planfeststellungsbehörde.

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