
Am 17.12.2025 hat die GB infraVelo GmbH die Planunterlagen für die Radschnellverbindung RSV 3 – „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ bei der Anhörungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht.
Damit durchläuft erstmalig eine Berliner Radschnellverbindung ein Planfeststellungsverfahren – den höchsten Genehmigungsprozess für große, überbezirkliche Infrastrukturprojekte.
Die Radschnellverbindung „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ ist rund 14 Kilometer lang und führt vom Wannsee bis zur City West durch die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Hälfte der Strecke verläuft auf Sonderwegen mit mindestens 4,00 Meter Breite abseits des Kfz-Verkehrs durch den Grunewald. Rund vier Kilometer der Strecke verlaufen auf Fahrradstraßen mit mindestens 4,50 Meter Breite. Entlang von Hauptverkehrsstraßen wird die Radschnellverbindung in der Regel je Fahrtrichtung mindestens 3,00 Meter breit, sodass auch Überholen gut und sicher möglich ist.
Radschnellverbindungen sind direkte, breite und gut ausgebaute Wege, die mit möglichst wenigen Stopps von den Außenbezirken in das Stadtzentrum führen. Sie verkürzen die Reisezeit mit dem Fahrrad und bieten Pendlerinnen und Pendlern eine Ergänzung zu bestehenden Angeboten.
Gemäß Berliner Straßengesetz ist für Radschnellverbindungen ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. In diesem prüft die Anhörungsbehörde zunächst die Unterlagen, die anschließend öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger ausgelegt werden. Die fristgerechten Einwendungen betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden im Anschluss in einem nicht-öffentlichen Termin erörtert. Die Anhörungsbehörde gibt zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme ab und leitet diese mit den Stellungnahmen der Behörden und der Vereinigungen sowie den nicht erledigten Einwendungen der Planfeststellungsbehörde zu. Diese prüft sodann das Gesamtvorhaben, also insbesondere, ob das Vorhaben rechtlich zulässig sowie fachlich sinnvoll ist und erarbeitet die eigentliche Verwaltungsentscheidung, den Planfeststellungsbeschluss. Dieser formale Verfahrensschritt ergänzt die Abstimmungen im bisherigen Planungsprozess.
Die Radschnellverbindung „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“ wird mit Mitteln des Landes Berlin und Finanzhilfen des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 – 2030 finanziert. Die Aufgaben Planung und Bau wurden der GB infraVelo GmbH von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übertragen.
Verkehrsstaatssekretär Arne Herz:
„Ein großer Dank geht an das Projektteam und alle Akteure, mit denen wir in den letzten Jahren an diesem Vorhaben intensiv und lösungsorientiert zusammengearbeitet haben. Die Planung wird nun sorgfältig mit den Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie des Umwelt- und Naturschutzes abgewogen. Das schafft Planungssicherheit für dieses große Infrastrukturvorhaben.“
Michael Fugel, Geschäftsführer infraVelo:
„Mit der Radschnellverbindung vom Wannsee bis zum Ku’damm und Messegelände hat die infraVelo erstmalig ein Großprojekt zur Planfeststellung eingereicht. Neun Ordner mit allen erforderlichen Unterlagen, Plänen und Gutachten verdeutlichen die Komplexität dieses Vorhabens mit rund 14 Kilometern durchgängiger Radverkehrsplanung.“
infraVelo hat die Planung und Umsetzung der Radschnellverbindungen in Vertretung des Vorhabenträgers – der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – übernommen und die abgeschlossenen Planungen zur Planfeststellung eingereicht. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens obliegt der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde. Die Verfahrensdauer wird auf mindestens 1,5 bis 2 Jahre geschätzt, zumal es bisher keine vergleichbaren Verfahren gab.
