Vergabe Planleistung

Der Trassenkorridor der "Teltowkanalroute" beginnt an der nordöstlichen Grenze der brandenburgischen Stadt Teltow zum Land Berlin. Er verläuft überwiegend entlang des Teltowkanals durch die Stadtteile Lichterfelde, Lankwitz und Steglitz (Bezirk Steglitz-Zehlendorf). Im östlichen Bereich von Steglitz verlässt der Korridor den Verlauf des Kanals und durchschreitet in nördliche Richtung Wohngebiete in Richtung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Im Stadtteil Schöneberg verläuft der Korridor parallel und westlich zur Bahntrasse bis zur Bundesautobahn 100/Südkreuz.
Die Machbarkeitsuntersuchung ist abgeschlossen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die "Teltowkanalroute" machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Die einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen und eine derzeitige Vorzugstrasse empfohlen. Mehr dazu erfahren Sie im Ergebnisbericht (siehe unten).
Die Projektkarte zeigt die am besten bewertete Routenvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde (Stand 06/2019) und stellt einen Arbeitsstand dar. Der Routenverlauf, die sogenannte Vorzugstrasse, wird im Zuge der laufenden Vorplanung ermittelt. Diese kann sich durch neue Erkenntnisse in der nachfolgenden Planung noch verändern. Die finale Vorzugsvariante steht mit dem Planfeststellungsbeschluss fest.
Kurz & Knapp
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Bezirk: Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg
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Vorhabenträger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Bauherr: GB infraVelo GmbH
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Projektsteuerer: GB infraVelo GmbH
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Planungsbüro: SHP Ingenieur GbR
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Projektart Radschnellverbindung
Projekttyp: Noch nicht festgelegt, da in Planung
Länge: 8.800 m
Planungsschritte
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3. Quartal 2018
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2. Quartal 2020
Machbarkeitsuntersuchung
Fachliche Untersuchungen einzelner Trassenführungen auf konkrete Machbarkeit
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4. Quartal 2026
Planfeststellung
voraussichtlicher Abschluss des Planfeststellungsverfahrens*
*Wir gehen von einer zweijährigen Dauer des Planfeststellungsverfahrens aus. Diese kann jedoch variieren, denn der Abschluss erfolgt erst, wenn alle Belange bewertet und abgewogen sind. Dies liegt in der Zuständigkeit der unabhängigen Prüfbehörde - der Planfeststellungsbehörde.
Vorher-Ansicht
Die Projektkarte zeigt die Vorzugsvariante, die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurde und stellt einen Arbeitsstand dar.