Bericht
Radschnellverbindung

Machbarkeit für "Ost-Route" bestätigt

Die Machbarkeitsuntersuchung für die Radschnellverbindung „Ost-Route“ ist abgeschlossen und liegt vor. Damit ist die Vorstufe zur Planung für diese Radschnellverbindung abgeschlossen.

In der Machbarkeitsuntersuchung kommen die Fachplaner*innen zu dem Ergebnis, dass die Radschnellverbindung rechtlich und verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Somit liegen nun die Ergebnisse für acht der insgesamt zehn zu untersuchenden Trassen vor.

Die Radschnellverbindung „Ost-Route“ hat in der derzeitigen Vorzugsvariante eine Länge von insgesamt 22,96 Kilometern. Sie gliedert sich in einen westlichen Streckenabschnitt mit einer Länge von 9,42 Kilometern vom S-Bahnhof Tiergarten bis zum S-Bahn-Ring an der Eldenaer Straßenbrücke sowie einen östlichen Teilabschnitt bis zur Landesgrenze in Hönow mit einer Länge von 13,54 Kilometern. Wegen der großen Streckenlänge wurden die beiden Abschnitte nochmals in je drei Bereiche unterteilt, die jeweils untersucht und bewertet wurden.

SHP Ingenieure/Design-Gruppe // Hinweis: Die Namen und Nummerierungen der Radschnellverbindungen sind noch nicht final festgelegt. Sie sind als Arbeitstitel zu betrachten und können im weiteren Planungsverlauf noch geändert werden.

SHP Ingenieure/Design-Gruppe // Hinweis: Die Namen und Nummerierungen der Radschnellverbindungen sind noch nicht final festgelegt. Sie sind als Arbeitstitel zu betrachten und können im weiteren Planungsverlauf noch geändert werden.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wurden erste Entwurfsvorschläge für rechtlich und verkehrstechnisch machbare Strecken ausgearbeitet und Brückenbauwerke näher untersucht. Für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen wurden die Baukosten geschätzt. Die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte und Routenvarianten wurden miteinander verglichen, um erste Empfehlungen für eine mögliche Umsetzung auszusprechen und eine derzeitige Vorzugsvariante zu definieren.

Im Ergebnis werden die definierten Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen über den gesamten Streckenabschnitt eingehalten.

So geht's weiter

Die Untersuchungsberichte zu den Machbarkeitsuntersuchungen der Radschnellverbindungen sind sowohl in der Langversion mit ausführlichen fachlichen Details als auch in kurzen Ergebnisberichten (rund 30 Seiten) verfügbar.

Die bisher veröffentlichten Berichte zu den Radschnellverbindungen können hier eingesehen werden:

Ob eine Trasse so verläuft, wie in der Machbarkeitsuntersuchung als derzeitige Vorzugsvariante aufgezeigt, ist damit noch nicht festgelegt. Tiefergehende Planungsschritte, Detaillierungen und neue Rahmenbedingungen können zu Trassenänderungen führen. Dabei werden auch mögliche Zielkonflikte, zum Beispiel mit zu Fuß Gehenden oder im Rahmen von Naturschutzaspekten berücksichtigt und geklärt.

Die nun veröffentlichte Empfehlung der Fachplanung ist daher vorbehaltlich der nachfolgenden Planungsschritte zu betrachten, denn durch fortschreitende Planungstiefen, Abstimmung mit den Bezirken und anderen Akteuren sowie Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und dem Ergebnis des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellung) kann die Routenführung von der Vorzugsvariante der Machbarkeitsuntersuchung abweichen. In der sogenannten Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) werden daher neben der derzeitigen Vorzugsvariante alle machbaren Routenalternativen weiterhin berücksichtigt. Ausgeschlossene Varianten werden nicht länger betrachtet.

Die zwei noch ausstehenden Machbarkeitsuntersuchungen der Radschnellverbindungen „Mitte – Tegel – Spandau“ und „Reinickendorf-Route“ werden demnächst veröffentlicht.

infraVelo stand und steht im kontinuierlichen Austausch mit den Fachplanungsbüros und hat den Prozess der Machbarkeit bis zum finalen Untersuchungsbericht kontinuierlich begleitet und abgenommen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde ebenfalls in den Arbeitsprozess eingebunden. Die Anmerkungen der einzelnen Fachabteilungen und der Bezirke werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die Ergebnisse der Machbarkeit der Fachplanungsbüros nicht zwangsläufig mit den Positionen der verschiedenen Abteilungen der Senatsverwaltung decken müssen.